Der Wirtschaftsrat verwaltet gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarre in wirtschaftlicher Hinsicht entsprechend der diözesanen Vorgaben.
Die Pfarrkirche und die Pfarre liegen in der Verantwortung des pfarrlichen Wirtschaftsrates, der in der Regel für beide Rechtsfiguren ein gemeinsames Budget und eine gemeinsame Abrechnung erstellt. Der pfarrliche Wirtschaftsrat wird mit einfacher Mehrheit im Pfarrgemeinderat gewählt und ist dann eine Funktionsperiode lang eigenverantwortlich für die Vermögensverwaltung (Budgetabrechnung, Investitionen, Anschaffungen, Anstellungen ….) verantwortlich. Der Wirtschaftsrat ist ein Entschei-dungsgremium. Ohne gültige Beschlüsse können keine Finanz- und Personalentscheidungen getroffen werden. Der Wirtschaftsrat legt mit dem Budget einer Pfarre den Rahmen der Finanzgestaltungen fest und die Haupt- und Ehrenamtlichen sind gebeten, in diesem Rahmen wiederum eigenverantwortlich ihre Arbeit zu gestalten. Der Wirtschaftsrat ist gebeten, wenigstens halbjährlich über seine Arbeit in einer Sitzung des Pfarrgemeinderat zu berichten.