Tod und Begräbnis
Wo wende ich mich hin?
Oft überlegen Menschen schon zu ihren Lebzeiten, wie (ob Erde oder Feuer) und auf welchem Friedhof sie bestattet werden möchten. Nehmen Sie dazu, wie auch für die Besprechung des Ablaufs und der Gestaltung der Begräbnisfeierlichkeiten, Kontakt mit der Pfarrkanzlei auf.
Tod im Krankenhaus oder im Seniorenheim
Beim Ableben eines Menschen im Krankenhaus oder Altersheim informiert die Leitung des Hauses nach Rücksprache mit Angehörigen den Amtsarzt und das Bestattungsinstitut.
Tod im Eigenheim
Stirbt ein Angehöriger zu Hause, ist zuerst der Amtsarzt zu verständigen. Nach dessen Totenbeschau ist die Bestattung zu informieren, die eine Überführung des Verstorbenen in die gewünscht Aufbahrungshalle veranlasst.
Tod bei einem Unfall
Bei einem tödlichen Unfall in der Öffentlichkeit informiert die Polizei das Bestattungsinstitut.
Der nächste Schritt
ist die Vereinbarung eines Termins mit dem Bestattungsinstitut und Vorbereitung folgender Dokumente:
- Todesanzeige
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Kleidung (falls der oder die Verstorbene noch nicht angekleidet wurde)
- Rosenkranz
- Handkreuz
- Persönliche Gegenstände (wie Bilder, Briefe etc.) die sie im Sarg beilegen möchten, bereitstellen
- Foto für Trauerparten und Sterbeandeken
In Begräbnisangelegenheiten außerhalb der Erreichbarkeit der Pfarrkanzleien bitten wir umdirekte Kontaktaufnahme mit dem Journaldienstder örtlich ansässigen Bestattungen.Dieser stellt dann den Kontakt zum Pfarrer bzw. zur Pfarre her und veranlasst die weiteren Schritte oder vermittelt auf Wunsch auch an eine andere Bestattungsfirma.
- Bestattung Stolz
+43 3532 44990
- Bestattung Narobe
+43 6474 2511
- Bestattung Steinberger
+43 554 3536152