In unseren Pfarren wird die kommende Pfarrgemeinderatswahl als „Urwahl“ durchgeführt. Das bedeutet, alle Wahlberechtigten erhalten einen Wahlzettel, in den sie selbst geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat eintragen können. Nach der Auszählung der Stimmen werden die auf diese Weise ermittelten Personen, nach Anzahl der Stimmen gereiht, um ihre Zustimmung zur Wahl in den Pfarrgemeinderat gebeten.
Die fünf Jahre der gegenwärtigen Pfarrgemeinderatsperiode gehen zu Ende, denn am Sonntag, 20. März 2022 ist der österreichweite Wahltermin, und nach Ostern sollten sich in unseren Pfarren die neuen Pfarrgemeinderäte konstituieren.
Welche Bedeutung hat die Wahl für die Pfarren und die Kirche?
Der gesamte Wahlvorgang ist ein Schritt der Erneuerung und Weiterentwicklung für die Pfarrgemeinden. Eine hohe Beteiligung bei der KandidatInnen-Suche, die Bereitschaft vieler, sich als KandidatIn zur Verfügung zu stellen, und eine hohe Wahlbeteiligung sind wichtige Signale einer lebendigen katholischen Kirche in Österreich.
Sie bringt die Bedeutung von Gott und dem Glauben der Menschen zum Ausdruck und ist zugleich ein Zeichen der vielfältigen Leistungen in den Pfarren.