Wahlmodus
Wie wird gewählt?
In unseren Pfarren wird die kommende Pfarrgemeinderatswahl als „Urwahl“ durchgeführt. Das bedeutet, alle Wahlberechtigten erhalten einen Wahlzettel, in den sie selbst geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat eintragen können. Nach der Auszählung der Stimmen werden die auf diese Weise ermittelten Personen, nach Anzahl der Stimmen gereiht, um ihre Zustimmung zur Wahl in den Pfarrgemeinderat gebeten.
Wann wird gewählt?
Wahltag ist der 20. März 2022. In den Wahlvorständen wird noch Beraten ob und in welcher Weise andere (vorgezogene) Wahltage sinnvoll sein werden.
Wer wählt?
Wahlberechtigt sind alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem 1.1. 2022 mindestens sechzehn Jahre alt geworden sind, oder mindestens vierzehn Jahre alt sind und das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben.
Ihr Wahlrecht üben sie (aktiv und passiv) in der Pfarrgemeinde ihres Hauptwohnsitzes aus. Wenn Sie nicht in der Wohnsitzpfarre sondern in einer anderen ihren christlichen Lebensmittelpunkt haben können sie sich in das Wahlregister der anderen Pfarre aufnehmen lassen.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden können alle Katholikinnen und Katholiken, die vor dem 1.1. ihr 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlregister:
Ab der Wahlkundmachung liegt das Wahlregister der Pfarrgemeinde zu den kundgemachten Zeiten auf und kann eingesehen werden. Alle Wahlberechtigten haben Einsicht und können allfällige Änderungen die eigene Person betreffend beantragen (z.B. Lebensmittelpunkt) oder noch nicht berücksichtigte Wohnortveränderungen.
Wahlkundmachung:
Der Wahlvorstand wird die Wahlordnung mit den Fristen und Ankündigungen zeitgerecht kund tun. Voraussichtlich in einer Sonderausgabe des Pfarrblattes.
Briefwahl?
Die Pfarrgemeinden werden wahrscheinlich auch eine geeignete Möglichkeit der Briefwahl anbieten (siehe Wahlkundmachung).